Das Krankenhauszukunftsgesetz hat die Digitalisierung in deutschen Kliniken auf eine neue Grundlage gestellt. Mit dem Ende der KHZG-Förderperiode stellen sich viele Kliniken dieselbe Frage: Wie geht es weiter? Welche Fördermöglichkeiten bestehen für laufende und geplante Digitalisierungsprojekte?
Die Antwort ist klarer als viele vermuten: Die Förderung der Krankenhausdigitalisierung endet nicht mit dem KHZG — sie wird unter einem neuen gesetzlichen Rahmen mit erheblich größerem Volumen fortgesetzt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und der damit eingerichtete Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) schaffen für die Jahre 2026 bis 2035 den nächsten Förderrahmen. Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 50 Milliarden Euro.
KHZG und KHVVG — zwei unterschiedliche Ansätze
Das KHZG hatte einen klaren Fokus: digitale Ausstattung. Patientenportale, digitale Pflegedokumentation, elektronische Medikationserfassung — der Gesetzgeber hat konkrete Investitionstatbestände definiert und Kliniken die Möglichkeit gegeben, gezielt in digitale Infrastruktur zu investieren.
Das KHVVG verfolgt einen anderen Ansatz. Der Schwerpunkt liegt auf struktureller Transformation — der Zusammenführung von Versorgungskapazitäten, der Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben und der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung. Digitalisierung ist dabei kein eigenständiges Fördertatbestand, sondern ein ausdrücklich förderfähiger Bestandteil struktureller Transformationsvorhaben.
Das bedeutet in der Praxis: Wer im Rahmen des KHVVG Digitalisierungsmaßnahmen fördern möchte, muss diese in einem strukturellen Veränderungsvorhaben verankern — etwa in der Konsolidierung von Standorten, der Einführung neuer Versorgungsformen oder der Anpassung an neue Leistungsgruppen.
Digitalisierung ist im KHVVG förderfähig — aber nur als Teil eines strukturellen Transformationsvorhabens, nicht als eigenständiges Investitionsprogramm wie beim KHZG.
Der Krankenhaustransformationsfonds — was er fördert
Der Transformationsfonds wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet und von den Bundesländern umgesetzt. Krankenhäuser müssen Förderanträge bei ihren Bundesländern einreichen, die dann entscheiden, für welche Vorhaben ein Antrag beim BAS gestellt wird.
Gemäß § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung können Krankenhäuser Fördermittel zu insgesamt acht spezifischen Fördertatbeständen beantragen, von denen drei eine besondere Relevanz für die Digitalisierung aufweisen.
Standortübergreifende Konzentration
Vorhaben zur Zusammenführung akutstationärer Versorgungskapazitäten sind förderfähig — einschließlich der dafür erforderlichen Angleichung der digitalen Infrastruktur. Für Kliniken, die Standorte konsolidieren oder Versorgungsbereiche neu strukturieren, eröffnet dies direkte Fördermöglichkeiten für digitale Vernetzung, gemeinsame IT-Systeme und standortübergreifende Prozesse.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Die neu eingeführten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) verbinden stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen. Die digitale Infrastruktur für diese neuen Versorgungsformen ist ausdrücklich förderfähig.
Digitale Infrastruktur
Maßnahmen im Bereich der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern sind als eigenständiger Fördertatbestand vorgesehen — sofern sie den Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen und den Zielen der Krankenhausreform dienen.
Das Antragsverfahren — zweistufig und fristgebunden
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Krankenhäuser müssen Förderanträge für das Folgejahr bei den zuständigen Landesministerien einreichen, die ihrerseits Anträge auf Auszahlung der Fördermittel an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
Die Fristen sind eng. Für das Förderjahr 2026 mussten Bundesländer ihre Anzeigen bereits bis zum 30. September 2025 beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen — für Kliniken bedeutete das eine noch frühere Einreichung bei den Landesministerien. Ab 2027 wiederholt sich dieser Zyklus jährlich.
Wer für 2027 Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragen möchte, muss bereits in diesem Jahr die Voraussetzungen schaffen: Vorhaben definieren, Förderfähigkeit prüfen, Antrag bei der zuständigen Landesbehörde vorbereiten.
Zweistufig: Klinik → Landesministerium → BAS
Frist für 2027: Antrag muss deutlich vor 30. September 2026 beim Land eingereicht sein.
Was nach KHZG und vor KHVVG zu tun ist
Der Übergang zwischen den Förderprogrammen ist kein Vakuum — aber er erfordert aktives Handeln. Kliniken die ihre KHZG-Mittel vollständig eingesetzt haben, stehen vor der Frage wie sie die nächste Digitalisierungsphase finanzieren und steuern. Kliniken die KHZG-Investitionen noch nicht vollständig umgesetzt haben, müssen parallel den Anschluss an die neue Förderlogik finden.
Bestandsaufnahme KHZG-Ergebnisse
Was wurde tatsächlich umgesetzt? Welche Systeme sind produktiv? Wo gibt es Nachsteuerungsbedarf — nicht nur technisch, sondern im tatsächlichen Nutzungsgrad durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in der klinischen Wirksamkeit?
Strategische Einordnung in KHVVG-Logik
Welche Digitalisierungsvorhaben der nächsten Jahre lassen sich in strukturelle Transformationsvorhaben im Sinne des KHVVG einbetten? Die Antwort auf diese Frage bestimmt, ob und wie Fördermittel aus dem Transformationsfonds zugänglich sind.
Leistungsgruppen als Digitalisierungstreiber verstehen
Bis Ende 2026 müssen die Bundesländer den Krankenhäusern die Leistungsgruppen zuweisen. Die Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen werden in vielen Fällen digitale Dokumentation, strukturierte Datenerfassung und IT-gestützte Prozesse voraussetzen. Die Leistungsgruppenzuweisung ist damit ein indirekter Digitalisierungstreiber — mit konkreten Konsequenzen für Kliniken die relevante Leistungsgruppen behalten wollen.
Programmleitung für die Übergangsphase
Der Übergang von KHZG zu KHVVG ist komplex: laufende Projekte, neue Förderlogik, veränderte Strukturanforderungen und gleichzeitig der operative Normalbetrieb. Externe Programmleitung schafft die Steuerungskapazität die viele Kliniken intern nicht vorhalten können.
Weitere Fördertöpfe — jenseits von KHZG und Transformationsfonds
Der Transformationsfonds ist die dominierende neue Förderstruktur — aber nicht die einzige. Kliniken sollten parallel prüfen:
Landesförderprogramme
Die Bundesländer haben eigene Investitionsförderprogramme für Krankenhäuser, die unabhängig vom Transformationsfonds laufen. Die Bedingungen variieren erheblich — in einigen Ländern sind Digitalisierungsmaßnahmen direkt förderfähig, in anderen nur im Kontext baulicher Investitionen.
EU-Förderprogramme (EFRE, EU4Health)
Europäische Strukturfonds (EFRE, ESF+) und das EU-Gesundheitsprogramm EU4Health bieten Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsprojekte im Gesundheitsbereich, insbesondere für grenzüberschreitende Kooperationen und innovative Versorgungsmodelle.
KfW und Investitionsbanken der Länder
Zinsgünstige Darlehen für Investitionen in digitale Infrastruktur — kein Zuschuss, aber günstige Finanzierungskonditionen die in der Gesamtfinanzierung eines Projekts relevant sein können.
Forschungsförderung (BMBF, DFG, EU)
Projekte die innovative digitale Lösungen erproben — KI-gestützte Diagnostik, digitale Patientensteuerung, automatisierte Dokumentation — können über BMBF-, DFG- oder EU-Forschungsförderung teilfinanziert werden, wenn sie wissenschaftliche Fragestellungen adressieren.
Was das für die Beratung bedeutet
Die Komplexität des Förderlandschaftswechsels ist erheblich — nicht weil das KHVVG schwer zu verstehen ist, sondern weil die operative Umsetzung mehrere Anforderungen gleichzeitig stellt: Strukturvorhaben planen und förderrechtlich absichern, Leistungsgruppenstrategie entwickeln, laufende Digitalisierungsprojekte weiterführen und die interne Steuerungskapazität sicherstellen.
DSC-Consult unterstützt Kliniken beim Übergang von der KHZG-Phase in die neue Förderlogik — von der strategischen Einordnung geplanter Vorhaben über die Programmleitung komplexer Transformationsprojekte bis zur operativen Begleitung der Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Was kommt nach dem KHZG?
Das Krankenhauszukunftsgesetz wird nicht verlängert — die nächste Förderperiode wird durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und den Krankenhaustransformationsfonds geregelt. Der Transformationsfonds stellt für die Jahre 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, allerdings mit einer anderen Förderlogik: Im Mittelpunkt stehen strukturelle Transformationsvorhaben, nicht einzelne digitale Investitionstatbestände wie beim KHZG. Digitalisierung ist förderfähig, wenn sie Teil eines strukturellen Veränderungsvorhabens ist.
Ist Digitalisierung im KHVVG-Transformationsfonds förderfähig?
Ja — aber nicht als eigenständiges Thema. Digitale Infrastruktur und IT-Modernisierung sind explizit förderfähig, sofern sie im Rahmen eines strukturellen Transformationsvorhabens erfolgen — etwa der Konsolidierung von Standorten, der Einführung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen oder der Erfüllung von Qualitätsanforderungen der neuen Leistungsgruppen. Wer Digitalisierungsmaßnahmen aus dem Transformationsfonds finanzieren möchte, muss sie in einem strukturellen Vorhaben verankern.
Wie läuft der Antragsprozess für den Transformationsfonds?
Das Verfahren ist zweistufig: Krankenhäuser reichen Förderanträge beim zuständigen Landesministerium ein — die Bundesländer leiten förderungswürdige Vorhaben dann an das Bundesamt für Soziale Sicherung weiter. Die Fristen sind eng: Für das Förderjahr 2027 müssen Kliniken ihre Anträge bei den Ländern deutlich vor dem Stichtag 30. September 2026 einreichen. Eine frühzeitige Vorbereitung der Förderanträge und die Prüfung der Förderfähigkeit geplanter Vorhaben ist daher dringend empfohlen.
Was bedeuten die KHVVG-Leistungsgruppen für die Digitalisierung?
Die rund 65 Leistungsgruppen definieren Qualitätsanforderungen an Struktur und Prozesse für medizinische Leistungen. Viele dieser Anforderungen setzen implizit digitale Dokumentation, strukturierte Datenerfassung und IT-gestützte Prozesse voraus. Kliniken die relevante Leistungsgruppen behalten oder neu erwerben wollen, werden diese Anforderungen über Digitalisierungsmaßnahmen erfüllen müssen — mit oder ohne direkte Förderung aus dem Transformationsfonds.
Gibt es Fördermöglichkeiten jenseits von KHZG und Transformationsfonds?
Ja. Landeseigene Investitionsförderprogramme, EU-Strukturfonds (EFRE, ESF+), das EU-Gesundheitsprogramm EU4Health sowie KfW-Darlehen und die Investitionsbanken der Länder bieten ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten. Für innovative Projekte — KI-gestützte Diagnostik, digitale Patientensteuerung, neue Versorgungsmodelle — kommt darüber hinaus Forschungsförderung durch BMBF oder EU-Rahmenprogramme in Betracht. Die richtige Kombination dieser Töpfe ist projektabhängig und erfordert eine strukturierte Fördermittelstrategie.
Warum ist externe Programmleitung für den KHZG-KHVVG-Übergang sinnvoll?
Der Übergang ist operativ komplex: Laufende KHZG-Projekte müssen zu Ende geführt, neue Vorhaben im KHVVG-Kontext definiert, Förderanträge vorbereitet und gleichzeitig der Normalbetrieb sichergestellt werden. Die meisten Kliniken haben keine dedizierte interne Kapazität für diese Steuerungsaufgabe. Externe Programmleitung bringt die Methodenkompetenz für komplexe Transformationsprojekte sowie die Unabhängigkeit mit, die für eine klare Priorisierung und Entscheidungsqualität im Übergang notwendig ist.
